Politisch Rezensieren

 

Ich schreibe Rezensionen. Das bringt mich dazu, über das Genre des Rezensierens nachzudenken. Besonders wundere ich mich, wenn ich lese, jemand würde _politisch_ rezensieren. Ich frage mich: Was ist eine Rezension? Und ich frage mich: Was ist eine politische Rezension?

Dass diese Fragen gerade innerhalb des Mediums Politisch Schreiben von besonderer Dringlichkeit sind, ergibt sich aus dem Anspruch von PS, den Literaturbetrieb dezidiert politisch zu betrachten. Wie auf der ersten Seite der PS #1 formuliert wurde, geht es darum, „dass sich Autor_innen politisch positionieren“. Im Editorial konnte ich verfolgen, welche Sphären des Politischen die Redakteurinnen* untereinander besprachen, etwa die der Produktion der Zeitschrift, des Alltags mit zehrenden Reproduktionsbedingungen, des politischen Aktivismus. Es wurden früh eigene „weiße Flecken“ (S. 9) festgestellt und Umstände angerissen, die nicht weiter ausgeführt wurden, z.B. Migrationsbiografien und Geschlechtsidentitäten. Auffällig schien mir, dass dieser Einblick in die Produktions- und Reproduktionsbedingungen der Macherinnen* von PS trotz seiner Intimität inhaltlich maximale Offenheit aufweist: „Wir geben uns ja Mühe und suchen auch gezielt danach, Texte zu veröffentlichen, die nicht unbedingt unsere konkrete Meinung widerspiegeln, sondern vielmehr ein breiteres Spektrum abbilden, welches nicht eine bestimmte, politische Linie fährt“, sagt O in Szene IX (S. 10). Was aber ist die „konkrete Meinung“, die hier ergänzt werden soll von einem breiteren Spektrum? Außer des Feminismus, auf den sich stellenweise und schlagwortartig bezogen wird, bleibt bislang vage, was im Kontext der PS politisch heißt. Wenn ich allerdings die Spuren des Politischen deute, so sehe ich als – wenngleich latentes – oberstes Prinzip das der Vielfalt oder Diversität. Mit den folgenden Ausführungen zum Rezensieren möchte ich zeigen, warum mich ein solches – m.E. eher quantitatives – Verständnis vom Politischen bislang nicht überzeugt hat und welchen alternativen – qualitativen – Begriff des Politischen ich ersterem entgegensetzen will.

I

Im Wort „Rezension“ verbirgt sich der Wortstamm „zens“, den wir in verwandten Wörtern wie „Zensur“ oder „Zensus“ wiederfinden. Die Zensur bedeutet den meisten von uns zunächst die numerische Note, die eine qualitative Bewertung enthalten soll. Außerdem begegnet uns Zensur als Verbot. „Ihr Schreiben unterlag im Nationalsozialismus der Zensur“, heißt: Ihr Schreiben durfte nicht in der Version erscheinen, die die Autorin kreiert hatte; wenn überhaupt. Durch die Zensur greift jemand, zum Beispiel über eine Institution, von außen in den Inhalt von Texten ein. Die Zensur hat eine inhaltliche (Textzensur) und eine formale (Schulzensur) Dimension, manchmal sowohl als auch.

Wir sind hier dem Ursprung des Wortes „Zensur“ auf der Spur. Die cēnsūra war ein Amt, das Zensorenamt, welches als das vornehmste, da nur von Konsularen auszuübende, Amt im Rom der Antike galt. Es beinhaltete die Vermögenseinschätzung, die Vergabe von Bauaufträgen, aber auch die Sittenkontrolle bei den Bürgern (zu denen nur bestimmte Personenkreise in Gänze zählten – Frauen, Sklav_innen und Kindern dagegen standen keine oder beschränkte Rechte zu). Ein Zensor war deshalb zunächst ein „Schätzer“ im numerischen, vielleicht noch juristischen Sinne. Bald aber scheint der übertragende Sinn für Schätzen hinzuzukommen, so dass das Wort „Zensor“ auch einen strengen Richter, einen Kritiker bezeichnet. Daher vermischen sich die verwaltungstechnische Bedeutung des Rechnerischen, des Zählens und Schätzens (heute im Wort „Zensus“ für den Prozess der sog. „Volkszählung“ aufgehoben) mit der des Bewertens und des Meinens. Wir sehen ferner, dass davon abgeleitet re-cēnseō zunächst durchzählen, mustern, vom Zensor in eine Liste aufgenommen werden heißt; recēnsiō und recēnsus aber schon die Bedeutung der Musterung, Prüfung oder neutraler: Betrachtung erhalten. „Rezension“ bezieht sich im Deutschen dann vermutlich seit dem 17. Jahrhundert auf die „kritische Besprechung eines Buches, einer künstlerischen Darbietung, wissenschaftlichen Arbeit o.Ä., bes. in einer Zeitung od. Zeitschrift“, ferner auf die „berichtigende Durchsicht eines alten, oft mehrfach überlieferten Textes“. Die „Zensur“ ist die „behördliche Prüfung und Überwachung von Druckschriften“ und zugleich die „Bewertung einer Leistung“ (diese Angaben entstammen dem – freilich nie neutralen – Duden, Fremd- sowie Herkunftswörterbuch).

Im Laufe der Jahrhunderte baut sich eine kuriose Spannung zwischen etwas Quantitativem und etwas Qualitativem auf, die sich besonders in der Schulzensur, aber genauso in neueren Bewertungsökonomien (Sterne bei Amazon, Evaluationsbögen an der Hochschule, Anzahl der Likes bei Facebook) ausdrückt. Und wenn auch diese quantifizierenden, schnellen Geschmacksurteile besonders in Verbindung mit neuen Medien überhand nehmen, bleibt die Sehnsucht nach der ausführlichen Besprechung der Qualität eines Werkes weiterhin bestehen, sofern das Feuilleton entsprechender Zeitschriften als Indikator genügt. Mit jeder Rezension, so scheint es, wird ein quantitativer Dschungel strukturiert. Doch von wem?

II

Zwischen Genie und Kollektiv scheint, wie im Begriff der Rezension, das Spannungsverhältnis von Qualität und Quantität auf. Wir beurteilen die Qualität des Werkes einer Person anders als die des Werkes eines Kollektivs, bei dem wir nicht mit Sicherheit wissen können, auf wen welcher Einfall, welche stilistische Entscheidung zurückzuführen ist. Wir lassen uns vielleicht leiten von der Vorstellung, dass zu viele Köch_innen den Brei verderben. Und nicht einmal das stimmt: Denn kein ‚wir‘ beurteilt, sondern fast jedes Mal ein einzelnes Ich, mit einem Namen und möglicherweise einer Funktion. Aber für beide, die Autorin und die Rezensentin, gelten die gleichen Produktionsbedingungen, also Gespräche und Austausch mit Anderen. Dadurch werden Andere zu Ideengeberinnen, Lektorinnen und Korrektorinnen. Die Gedanken werden an ein Genre angepasst. Auf die materiellen Produktionsbedingungen hierbei verweist bereits Anna Kow in PS #1. Allerdings hat dieser Prozess, durch den aus der Einzelnen ein Kollektiv werden sollte, im Hintergrund zu verweilen. Höchstens in Danksagungen oder gelegentlich in Widmungen werden die anderen Beteiligten erwähnt. Existiert im Theater oder im Film die sichtbare Arbeitsteilung, etwa Regie, Drehbuch, Spiel, Kostüme, etc. so stehen die Autorin und die Rezensentin meistens allein im Rampenlicht. Dieses Licht fällt auf die Rezensentin um einiges gnädiger und weicher als auf die Autorin, denn: „Der Rezensent braucht nicht besser machen zu können, was er tadelt“ – wie G. E. Lessing ca. 1767 schreibt. Für Lessing besteht der Unterschied zwischen dem „Mann von Geschmack“ und dem „Kunstrichter“ darin, dass die Urteile des Kunstrichters „Schlüsse [sind], die er aus seinen Empfindungen, unter sich selbst und mit fremden Empfindungen verglichen, gezogen und auf die Grundbegriffe des Vollkommenen und Schönen zurückgeführt hat“. Empfindungen sollen begründet werden.

An diesem Rezensionsmodell überzeugt mich, dass Lessing drei Stufen ausmacht, wobei jede an einem bestimmten Punkt in der Betrachtung eines Werkes ihre Berechtigung hat. Schließlich speist sich das Ge- oder Missfallen, das ein Text auslösen kann, aus unseren Affekten, unseren Empfindungen. Diese hält Lessing im Sinne einer ersten Reaktion auf einen Gegenstand für angemessen, und dieser Aspekt kann meines Erachtens gar nicht stark genug betont werden. Von etwas berührt zu werden und Rührseligkeit liegen so nah beieinander, dass viele von uns gewiss die Befürchtung kennen, als verkitscht zu gelten, wenn sie sich zu sehr den Emotionen in einer Beurteilung widmen. Das Beschreiben der Gefühle gehört zu den schwierigsten stilistischen Herausforderungen, weshalb ich große Achtung vor gelungenen Beispielen in Rezensionen habe. Aus diesem Grund finde ich Lessings zweiten Schritt, nämlich den Vergleich meiner Affekte mit meinen eigenen („unter sich selbst“) und denen anderer, äußerst wichtig. Besonders, da Lessing Vorgänge meint, die im Alltagsleben ihren festen Platz haben, bloß ohne zureichend bedacht zu werden. Denn natürlich vergleiche ich, wie ich diesen Text finde, damit, wie ich einen anderen Text fand. Oder ich vergleiche einen Text mit einem anderen Medium, ein Genre mit einem anderen Genre. Und ich frage mich, ob dieser Text auch etwas für jemanden anderen wäre, denke somit an fremde Empfindungen.

Diese Vergleiche stellen Abstraktionen dar, die auf das Allgemeine meiner partikularen sinnlichen Erfahrungen beim Lesen verweisen. Sie bedeuten, dass nicht nur mir in meinem konkreten Hier und Jetzt bei einem Text etwas auffällt, sondern dass möglicherweise Andere etwas Ähnliches dabei empfinden könnten, vielleicht sogar sollten. Darin kommt das isolierte Arbeiten der genialistischen Einzelnen zu einem kollektiven Sinn. Für Lessing folgt nach dieser Abstraktion der dritte Punkt, die Rückführung der eigenen Position auf die Grundbegriffe des Vollkommenen und Schönen. Ein staubiger Gruß aus der Epoche der Aufklärung – oder die beste Grundlage für ein politisches Verständnis von Ästhetik.

III

Mindestens zwei Wege, politisch zu rezensieren, sind im Anschluss an meine obigen Ausführungen denkbar:

1. Eine politische Rezension könnte eine Rezension sein, der ein quantitatives Verständnis des Politischen zugrunde liegt. Politisch wäre dann, Vielfalt als oberstes Gütekriterium zu setzen und deshalb möglichst viele Perspektiven einzuschließen. Eine derartige Rezension wird in einem Text hauptsächlich auf die ‚blinden Flecken‘ eines Werkes, also versehentlich produzierte oder billigend in Kauf genommene Marginalisierungen oder Ausschlüsse hinweisen. Ich möchte zum Textanfang zurückkehren und meine eingangs aufgeworfenen Fragen weiter zuspitzen: Ist es politisch, die Inklusion aller ‚blinden Flecken‘ einzufordern? Reicht es aus, die Grundbegriffe des Vollkommenen und Schönen darauf zu prüfen, wessen Grundbegriffe sie eigentlich sind und welche Vorannahmen des Vollkommenen und Schönen sie mittragen, um möglichst umfassend dann darauf hinzuweisen, welche Personengruppen ausgeschlossen bleiben? Meine Rhetorik legt nahe: Nein, das überzeugt mich mitnichten. Im Gegenteil: Ich erschrecke vor der Konsequenz dieses Konzeptes des Politischen. Denn als Gedankenexperiment in Richtung Praxis würde es bedeuten, dass wir dann in einer Gesellschaft der Menschen leben würden, wenn wir es nur eines Tages schafften, allen Menschen in ihrer besonderen partikularen Lage gerecht zu werden. Wenn wir nur ausreichend inklusiv wären, dann würden sich die Gründe für die Ausgrenzung und Unterdrückung von allein abschaffen. Die schiere Anzahl der Menschen und deren jeweilige Begrenztheit in Raum und Zeit lässt die Hoffnung schwinden, jemals zu einem solchen Zustand der totalen Inklusion zu gelangen, während fragwürdig bleibt, ob in den heutigen Verhältnissen das Streben nach diesem Zustand nicht vielmehr zu einer Praxis der Verschleierung wird. Und als Gedankenexperiment auf dem Feld der Theorie würden wir durch das auf Vielfalt basierte Konzept des Politischen unterstellen, dass die ‚blinden Flecken‘ einer Autorin stets nur durch Nachlässigkeit und unawareness produziert würden – und nicht, was doch einmal möglich sein könnte, gewollt sind, und zwar in dem Sinne, dass sie eine radikal qualitativ offene und inkludierende Analyse ihres Gegenstandes verfolgt. Dass das Denken über den Menschen sich in der Tat häufig nicht auf die Menschheit, sondern auf privilegierte Einzelne bezieht, sagt noch nichts über das Konzept des Denkens. Nur, weil wir im Hinblick auf das Denken bislang überwiegend kaum zufriedenstellende, vielleicht sogar schlechte Beispiele kennen, heißt es weder, dass es diese nicht gab oder gibt, noch, dass etwas am Denken selbst falsch sei. Damit will ich sagen, dass etwas auch ohne die Aufzählung aller Perspektiven umfassend sein kann, dass eine gute Analyse ihre Offenheit als Qualität, nicht als Quantität behaupten kann und die Rezensentin mit der Grundhaltung an einen Text herantreten kann, die versucht, die Autorin nicht besser verstehen zu meinen, als sie sich selbst verstanden hat, da sie den Text genau so und nicht anders verfasste. Ich möchte also zugleich plädieren für Im Zweifel für die Angeklagte, also Im Zweifel für die kluge Autorin, deren ‚blinde Flecken‘ nicht rein zufällig entstanden sind, und darin wiederum für die Teufelsadvokatin, die alle möglichen Lesarten zulässt und prüft. Nur mit dieser notwendigen hermeneutischen Feinarbeit werden wir, denke ich, mit dem Paradigma der Vielfalt und Diversität gerecht verfahren können, wobei es nicht mehr das politische Prinzip der Analyse sein müsste.

2. Vielmehr könnte eine politische Rezension eine sein, in der ein Werk qualitativ im Hinblick auf sein Verhältnis zur Frage nach der bestmöglichen Ordnung der Polis, das heißt des politischen Verbandes, beurteilt wird. Wie wird die Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit verhandelt? Notwendig muss hierfür die Rezensentin eine Vorstellung von Qualität haben, die sich nicht nur auf die Beschaffenheit des Gegenstandes, sondern auch auf die Ästhetik erstreckt.

Folgen wir dem Schema gängiger Begriffspaare, dann sind mindestens Form und Inhalt, Allgemeines und Besonderes, Affekt und Ratio zu nennen, die in einem zu rezensierenden Werk in ihrer spezifischen Vermittlung zueinander gedeutet werden müssen. Dafür steht Lessings Rezensionsmodell, in dem er keineswegs einen der Schritte für weniger wertvoll hält als den anderen: In ihrer Abfolge sind sie notwendig aufeinander bezogen und ergeben nur in ihrer Gänze einen Sinn. Wenn ich etwa beim Lesen Ohnmacht empfinde – und ich muss meinen Leser_innen erklären, ob sich diese Empfindung aus dem Inhalt oder der Form, aus der Handlung oder der Sprache, oder aus beidem ergibt – dann darf ich es nicht dabei belassen, dass der Grund für die Ohnmacht die schiere Vernachlässigung einer Perspektive ist, die mich ärgert und die andere vermutlich ähnlich ärgern wird. Das wären Einsichten, die Lessings ersten beiden Stufen entsprechen. Dabei wohnen schon dem Gedanken, dass wir in einem Werk ‚Werte‘ vorfinden können, unzählige Voraussetzungen inne.

Vielfalt mag ein Kriterium sein, den politischen Verband bestmöglich zu ordnen, und das heißt, den politischen Verband nach dem Maßstab des Vollkommenen und Schönen zu ordnen. Das geht über die Annahme, Vielfalt sei ein Wert an sich, hinaus. Warum zu unserer Zeit das Prinzip der Vielfalt derart wichtig ist – ich denke, das kann ich erst begründen, wenn ich den Bezug dieses Prinzips auf das Vollkommene und Schöne und damit inhärent auf die bestmögliche Ordnung des politischen Verbandes, seine Organisationsform, seine Politik, seine Ökonomie und sein Recht betrachte. Damit setze ich, darüber bin ich mir im Klaren, gemeinsam mit Lessing einen archimedischen Punkt. In einer politischen Rezension werden vor diesem Hintergrund normative, nicht rein formalistische oder relative, und mindestens relationale Urteile gefällt. Die Normativität, die dieser archimedische Punkt mit sich bringt, ist notwendig, wenn wir den inhaltlichen Disput darüber, was das Vollkommene und Schöne sei, weiterführen und zugleich erneuern wollen. Die Scheu vor diesen Begriffen zu beseitigen, im Gegenteil: ihnen und den Ideen, deren Ausdruck sie sind, die Bedeutung zuzubilligen, die ihnen eigentlich zusteht, das muss das Ziel all jener sein, die nicht daran glauben, dass sich mit der Verlautbarung der Postmoderne auch das Denken, die Ästhetik und das Politische erledigt hätten.

So wird die Frage beantwortet, für wen eigentlich rezensiert werden soll. Rezensiert wird idealerweise für alle, auf alle Zeit, ausgehend davon, dass die Urteile allgemein nachvollziehbar sind; wobei das wichtigste Wort „idealerweise“ bleibt. Weiter oben deutete ich an, dass ich mich in der politischen Rezension wesentlich mit der Verhandlung der Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit in einem Text beschäftigen muss. Auch das Ideal der politischen Rezension, muss einstweilen der tadellosen Verwirklichung harren. Gleichzeitig existiert, gerade in Anbetracht der Fehde zwischen der quantitativen Zensur und der qualitativen Rezension, keine Alternative: Wir müssen weiter rezensieren – wenigstens so lange, wie die bestmögliche Ordnung des politischen Verbandes auf sich warten lässt.

Post Scriptum: Die Lyrikerin Anne Hofmann (PS #1) verwies mich im Gespräch zusätzlich auf zwei Arten des Rezensierens, die zwar politisch anmuten, es aber nicht sind: Die Rezension zur Distinktion und die ideologische Rezension.

Erstere meint eine Haltung der Rezensentin zu ihrem Rezensionsgegenstand, bei der nicht länger diesen ernst zu nehmen und kritisch zu beurteilen, sondern sich selbst als Rezensentin zu inszenieren das Ziel ist. Durch die Verwechslung von gegenstandsangemessener Kritik und Distinktionsbestrebung kann es dazu kommen, dass der Bezug auf einen allgemein zugänglichen archimedischen Punkt des Vollkommenen und Schönen als Arroganz und Hybris der Rezensentin gewertet wird. Mir scheint, dass dem vorgebeugt werden kann, wenn etwas vergleichbar zu den ersten beiden Stufen des Lessingschen Rezensionsmodells bewahrt bleibt: Der Zugang über Sinnlichkeit, Affekte, Empfindungen und die Abstraktion zur Vergleichbarkeit mit anderen Leser_innen.

Mit letzterer, der ideologischen Rezension, verfolgt die Rezensentin selbst ein Ziel, das über die Bewertung des Gegenstands hinausgeht, nicht reflektiert, sondern mitunter sogar verdeckt wird. Ein Beispiel hierfür geben propagandistische Rezensionen im Nationalsozialismus – die Norm des NS ist nicht die Norm des Vollkommenen und Schönen, sondern ihr Gegenteil.

Essay#2PS